Gegenseitige Verbindlichkeit & Stornoregelung

Da ich mein Service zweitberuflich anbiete und außerdem noch ein facettenreiches Privatleben habe, ist meine Zeit recht knapp bemessen und insofern kostbar. Sobald du mir einen konkreten Terminvorschlag nennst/buchst, bemühe ich mich gerne, mich passend "freizumachen". Da ich normalerweise nicht "sowieso frei bin", bedeutet dies, dass ich verschiebbare hauptberufliche und/oder private Vorhaben noch umzudisponieren versuche. Gelingt mir dies und ich kann deinem Terminwunsch entsprechen, bestätige ich deine Buchung: Diese wird damit gegenseitig verbindlich. Ich halte ab diesem Zeitpunkt das entsprechende Zeitfenster zzgl. meiner Vor- und Nachbereitungszeit gezielt für unsere Begegnung frei. Anders als bei einer Domina mit festen Arbeitsschichten betrifft dieses Freihalten nicht nur das Freihalten im Hinblick auf andere Sessionanfragen, sondern erstreckt sich auf sämtliche Lebensbereiche.

Damit eine Absage (oder spätere Umplanung) nicht zu sehr ärgert, habe ich eine Stornoregel eingeführt - der Entschädigungsbetrag für den stornierten / nicht wahrgenommenen, ursprünglich verabredeten Termin ist umso teurer, je kurzfristiger die entsprechende Mitteilung erfolgt.

Die individuellen Gründe für eine Absage (bzw. Umplanung) spielen für die Stornoverpflichtung keine Rolle: Natürlich kann jedem einmal etwas Unvorgehenes wie Krankheit, familiäre Zwischenfälle, hauptberufliche Verpflichtungen, schlechte Verkehrsverbindungen, höhere Gewalt o.ä. dazwischen kommen - dies kann dir oder mir passieren.
Die Stornoregel gilt der Fairness halber für beide Parteien gleichermaßen: Sollte ich einen bereits bestätigten Termin also meinerseits noch absagen (verschieben) müssen, schulde auch ich dir einen Entschädigungsbetrag. Die Stornozahlungen sind binnen 7 Kalendertagen zu begleichen.

Bei Kurzzeitsessions bezieht sich der prozentuale Stornoanteil auf den Grundpreis der jeweils gebuchten Sessionstunde und wird wie folgt nach Kurzfristigkeit/Frühzeitigkeit der Absage gestaffelt: 50% bis 3 Stunden vorher, 25% bis 24 Stunden vorher, 15% bis 3 Tage vorher, 10% bei mehr als 3 Tagen Vorlauf.

Bei Plauderdate- und anderen Buchungseinheiten unter 100€ Grundhonorar gilt folgende abweichende Staffelung: 100% bis 3 Stunden vor dem vereinbarten Termin, 75% bis 24 Stunden vorher, 50% bis 3 Tage vorher, 25% früher.

Die Stornoregelung soll gezielt "Hin und Her" verringern bzw. dann, wenn sich dies partout nicht vermeiden lässt, das jeweilige Gegenüber dafür entschädigen. Ich bin stets bereit, anlässlich einer konkreten Buchungsanfrage meine eigenen privaten Belange gezielt zugunsten deines Terminwunsches umzudisponieren (und dies ist auch fast immer nötig, ich habe einfach keine längeren "Lücken" in meinem Alltag) - aber spätere Umplanungen sind daher auch immer mit ernsthaften Aufregungen für mich verbunden. Wird also "nur" eine Terminverschiebung (Datums- und/oder Uhrzeitverschiebung) vorgenommen oder ein bereits abgesagter Termin doch wieder eingebucht, entbindet dies daher nicht von der fälligen "Hektikentschädigungsgebühr".

Als Zeitpunkt der Absage (bzw. Umbuchung) gilt der Absende Zeitpunkt einer entsprechenden Email. Ein Nicht-Erscheinen gilt als extrem kurzfristige Absage, daraus ergibt sich -wiederum für beide Parteien gleichermaßen- ggf. der maximale Stornobetrag (=Stornobetrag für kurzfristigste Absage).

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Abweichende Absprachen

Absprachen zu situationsbezogenen Abweichungen von o.g. Konditionen bedürfen der vorherigen Schriftform (Email oder SMS). Ist eine Buchung erst einmal gegenseitig bestätigt, wird mit Sessionaufnahme der dafür vollständige Betrag bzw. mit Sessionabsage/-verschiebung der entsprechende Stornobetrag gemäß o.g. Regelungen bzw. gemäß den abweichend schriftlich getroffenen Absprachen fällig. Sofern die getroffenen Sonderabsprachen nur einzelne Aspekte der o.g. Regelungen außer Kraft setzen, finden die o.g. Regelungen in allen übrigen Punkten weiterhin Anwendung.

Bei Dauersklaven-Arrangements wird ggf. eine monatliche Pauschale anstatt einzelner Sessionhonorare vereinbart, die Dauersklaven-Arrangements müssen grundsätzlich durch rechtzeitigen Ausspruch des Kündigungswunsches und Einstellung der künftigen Leistungen/Zahlungen zum Monatsende hin für beide Parteien kündbar bleiben.

 

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